Weg frei für die doppelte Staatsangehörigkeit

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Seit Jahren wünschen sich viele deutsche Community-Mitglieder in Australien einen einfacheren Zugang zum zweiten Pass. Jetzt könnte es bald so weit sein.

Aktuell haben Deutsche in Australien einige bürokratische Hürden zu überwinden, um die australische Staatsbürgerschaft erwerben zu dürfen, ohne ihre deutsche abgeben zu müssen. Das könnte sich aber bald ändern, nachdem die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen wurde.


Die registrierte Migrationsagentin Ully Fritsch ist vorsichtig optimistisch, dass es bald ein Ende haben könnte mit der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung für den zusätzlichen Erwerb der australischen Staatsbürgerschaft zu der deutschen Staatsbürgerschaft. wird am 2. Februar in Deutschland dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt und danach seinen bürokratischen Gang nehmen.
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Die deutsche Migrationsagentin Ulrike Fritsch.
Für deutsche Community-Mitglieder in Australien bedeutet dies, alles bleibt erstmal wie bisher, denn solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist und es vom Bundesverwaltungsamt keine Direktive an das Generalkonsulat gegeben hat, braucht man weiterhin eine Beibehaltungsgenehmigung. Fritsch rät, sich am besten direkt auf der regelmäßig umzuschauen.

Bis die Änderung in Kraft tritt, bedeutet das Annehmen einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit weiter unweigerlich den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ohne die etwaige Genehmigung. Die Migrationsagentin warnt, dass dies auch Jahre später passieren kann, wenn beispielsweise ein neuer Pass beantragt werden muss und das Konsulat dann die Daten der Beibehaltungsgenehmigung mit denen des Erwerbs der australischen Staatsangehörigkeit abgleicht.

Also bleibt die Devise, abwarten und (etwas länger noch) Tee trinken.

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