Die registrierte Migrationsagentin Ully Fritsch ist vorsichtig optimistisch, dass es bald ein Ende haben könnte mit der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung für den zusätzlichen Erwerb der australischen Staatsbürgerschaft zu der deutschen Staatsbürgerschaft. wird am 2. Februar in Deutschland dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt und danach seinen bürokratischen Gang nehmen.
Die deutsche Migrationsagentin Ulrike Fritsch.
Bis die Änderung in Kraft tritt, bedeutet das Annehmen einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit weiter unweigerlich den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ohne die etwaige Genehmigung. Die Migrationsagentin warnt, dass dies auch Jahre später passieren kann, wenn beispielsweise ein neuer Pass beantragt werden muss und das Konsulat dann die Daten der Beibehaltungsgenehmigung mit denen des Erwerbs der australischen Staatsangehörigkeit abgleicht.
Also bleibt die Devise, abwarten und (etwas länger noch) Tee trinken.